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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Präambel



Als neutraler Mittler tragen wir Sorge für die Belange unserer jeweiligen Auftraggeber hinsichtlich der Erfüllung der uns erteilten Makleraufträge. Die Ausübung unserer Tätigkeit erfolgt gemäß der §§ 652 ff. BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Handelsbräuche sowie unter Einhaltung der Berufsstandesregeln. Unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" erläutern die wichtigsten Regeln für den Maklerauftrag. Darüber hinaus dienen sie als zusätzliche Basis für den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern.


§ 1



Mit der Verwendung des von uns vorstehend unterbreiteten Angebotes, erkennt der Angebotsempfänger die folgenden Konditionen an. Unter Verwendung des Angebotes ist beispielsweise die Kontaktaufnahme bezüglich des angebotenen Objektes mit dem Eigentümer und/oder uns zu verstehen.


§ 2


Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind folgende Maklerprovisionen an uns zu entrichten:
1. Verkauf
a)

Berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen - von allen dem Verkäufer zugesagten Leistungen -: von Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 %.

b)

Berechnet vom Grundstückswert und des (geplanten) Erbbaugebäudes bei Erbbaurecht: vom Erbbaugeber und Erbbaunehmer jeweils 3,57 %.

c)

Berechnet vom Verkehrswert des Objekts bei Vorkaufsrecht: vom Berechtigten 1,19 %.

d)

Berechnet vom Vertragswert bei An- und Verkauf von Unternehmen und/oder Beteiligungen an Unternehmen: von Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 %.

2. Vermietung/Verpachtung
a)

Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten vom Mieter

b)

Bei gewerblichen Mietverträgen 3,57 Monatsmieten vom Mieter/Pächter. Zusätzlich bei einem dem Mieter/Pächter eingeräumten Vormietrecht oder Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer, gleichgültig, ob es allein oder zusätzlich vereinbart worden ist 1,9 Monatsmieten vom Mieter/Pächter.


Die Monatsmiete im Sinne 2. Ziff. a) und b) setzt sich aus allen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen zusammen. Dazu gehören nicht die Verbrauchs- und Nebenkosten sowie die Mehrwertsteuer.

Die in unter §2 aufgeführten Provisionssätze enthalten die heute gesetzlich festgesetzte Mehrwertsteuer. Bei Änderung des Steuersatzes, gilt der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer Provisionsrechnung gültige Steuersatz als vereinbart.

§ 3


a)

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung zustande gekommen ist.

b)

Falls der Abschluß des Hauptvertrages zu anderen Konditionen erfolgt, wird unser Provisionsanspruch dadurch nicht berührt; ausgenommen der wirtschaftliche Erfolg weicht wesentlich von unserem Angebot ab.



§ 4



Wir sind berechtigt, auch für die andere Vertragspartei - auch unter Berechnung einer Provision und ohne Einschränkungen tätig zu werden.

§ 5



Ist dem Angebotsempfänger, die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so ist uns dies innerhalb von acht Tagen nach Zugang mitzuteilen und die Quelle zu belegen.

§ 6



Bei Vertragsabschluß haben wir Anspruch auf Anwesenheit sowie die rechtzeitige Mitteilung des Orts und der Zeit durch den Auftraggeber.

§ 7



Über den erfolgten Abschluß eines Hauptvertrages hat uns der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen sowie eine Vertragskopie zu übermitteln.

Sollte der Auftraggeber direkte Verhandlungen aufnehmen, so hat er, aufgrund unserer Nachweis und/oder Vermittlungstätigkeit, auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns unverzüglich und ohne Aufforderung den Verhandlungsinhalt schriftlich zu übermitteln.

Sollte der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten zurücktreten, hat er uns unverzüglich schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen.

§ 8



Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den von uns angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Sie sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten, auch Vollmacht- oder Auftraggebern des Interessenten, ohne unsere schriftliche Zustimmung, nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Hauptvertrag zustande, haben wir - unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision.


§ 9



Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den uns von Dritten erteilten Informationen. Diese sind freibleibend und unverbindlich. Eine Prüfung durch uns erfolgt nicht, außer dies wird ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Eine Haftung wird nicht übernommen.

Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

Sollte der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, haben wir Anspruch auf Ausgleich der hierdurch entstandenen Kosten, Auslagen und Zeitaufwendungen.

Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Aufwendungsund Schadensersatz beträgt drei Jahre. Diese beginnt mit Entstehen des Anspruchs.


§ 10

a)

Änderung, Aufhebung oder Ergänzung unserer "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", des Maklervertrages oder dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.

b)

Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform. Der Maklervertrag wird auf jederzeitigen Widerruf abgeschlossen. Die vereinbarte Maklerprovision fällt nur im Erfolgsfalle an.

c) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Düsseldorf
d) Sofern Teile unserer "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" oder des Maklervertrages unwirksam sind, so bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit unberührt. Eine unwirksame Klausel oder Regelungslücke ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahe kommt.