|
Präambel

Als neutraler Mittler tragen wir Sorge für die Belange unserer jeweiligen Auftraggeber hinsichtlich der Erfüllung der uns erteilten Makleraufträge.
Die Ausübung unserer Tätigkeit erfolgt gemäß der §§ 652 ff. BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und
Handelsbräuche sowie unter Einhaltung der Berufsstandesregeln. Unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" erläutern die wichtigsten
Regeln für den Maklerauftrag. Darüber hinaus dienen sie als zusätzliche Basis für den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern.
§ 1
Mit der Verwendung des von uns vorstehend unterbreiteten
Angebotes, erkennt der Angebotsempfänger die folgenden
Konditionen an. Unter Verwendung des Angebotes ist
beispielsweise die Kontaktaufnahme bezüglich des angebotenen
Objektes mit dem Eigentümer und/oder uns zu verstehen.
§ 2
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind folgende
Maklerprovisionen an uns zu entrichten:
1. Verkauf
|
a)
|
Berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, bei
An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von
Eigentumswohnungen - von allen dem Verkäufer zugesagten
Leistungen -: von Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 %.
|
|
b)
|
Berechnet vom Grundstückswert und des (geplanten)
Erbbaugebäudes bei Erbbaurecht: vom Erbbaugeber und
Erbbaunehmer jeweils 3,57 %.
|
|
c)
|
Berechnet vom Verkehrswert des Objekts bei Vorkaufsrecht:
vom Berechtigten 1,19 %.
|
|
d)
|
Berechnet vom Vertragswert bei An- und Verkauf von
Unternehmen und/oder Beteiligungen an Unternehmen: von
Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 %. |
|
2. Vermietung/Verpachtung
|
|
a)
|
Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten vom Mieter
|
|
b)
|
Bei gewerblichen Mietverträgen 3,57 Monatsmieten vom
Mieter/Pächter. Zusätzlich bei einem dem Mieter/Pächter
eingeräumten Vormietrecht oder Optionsrecht, unabhängig von
der tatsächlich vereinbarten Dauer, gleichgültig, ob es allein
oder zusätzlich vereinbart worden ist 1,9 Monatsmieten vom
Mieter/Pächter.
|
Die Monatsmiete im Sinne 2. Ziff. a) und b) setzt sich aus allen
vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen zusammen.
Dazu gehören nicht die Verbrauchs- und Nebenkosten sowie die
Mehrwertsteuer.
Die in unter §2 aufgeführten Provisionssätze enthalten die heute
gesetzlich festgesetzte Mehrwertsteuer. Bei Änderung des
Steuersatzes, gilt der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer
Provisionsrechnung gültige Steuersatz als vereinbart.
§ 3
|
a)
|
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag
aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung
zustande gekommen ist.
|
|
b)
|
Falls der Abschluß des Hauptvertrages zu anderen
Konditionen erfolgt, wird unser Provisionsanspruch dadurch
nicht berührt; ausgenommen der wirtschaftliche Erfolg weicht
wesentlich von unserem Angebot ab.
|
§ 4
Wir sind berechtigt, auch für die andere Vertragspartei - auch
unter Berechnung einer Provision und ohne Einschränkungen tätig
zu werden.
§ 5
Ist dem Angebotsempfänger, die durch uns nachgewiesene
Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so ist
uns dies innerhalb von acht Tagen nach Zugang mitzuteilen und
die Quelle zu belegen.
§ 6
Bei Vertragsabschluß haben wir Anspruch auf Anwesenheit sowie
die rechtzeitige Mitteilung des Orts und der Zeit durch den
Auftraggeber.
§ 7
Über den erfolgten Abschluß eines Hauptvertrages hat uns der
Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen sowie eine
Vertragskopie zu übermitteln.
Sollte der Auftraggeber direkte Verhandlungen aufnehmen, so hat
er, aufgrund unserer Nachweis und/oder Vermittlungstätigkeit, auf
unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Auftraggeber ist
verpflichtet uns unverzüglich und ohne Aufforderung den
Verhandlungsinhalt schriftlich zu übermitteln.
Sollte der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten
zurücktreten, hat er uns unverzüglich schriftlich darüber in
Kenntnis zu setzen.
§ 8
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den von uns
angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt.
Sie sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten, auch
Vollmacht- oder Auftraggebern des Interessenten, ohne unsere
schriftliche Zustimmung, nicht zugänglich gemacht werden. Kommt
infolge unbefugter Weitergabe ein Hauptvertrag zustande, haben
wir - unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs Anspruch
auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten
Provision.
§ 9
Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den
uns von Dritten erteilten Informationen. Diese sind freibleibend und
unverbindlich. Eine Prüfung durch uns erfolgt nicht, außer dies
wird ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Eine Haftung wird
nicht übernommen.
Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.
Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Sollte der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten
verstoßen, haben wir Anspruch auf Ausgleich der hierdurch
entstandenen Kosten, Auslagen und Zeitaufwendungen.
Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Aufwendungsund
Schadensersatz beträgt drei Jahre. Diese beginnt mit
Entstehen des Anspruchs.
§ 10
|
a)
|
Änderung, Aufhebung oder Ergänzung unserer "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen", des Maklervertrages oder dieses
Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. |
|
b)
|
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Kündigungen des
Maklervertrages bedürfen der Schriftform. Der Maklervertrag
wird auf jederzeitigen Widerruf abgeschlossen. Die vereinbarte
Maklerprovision fällt nur im Erfolgsfalle an.
|
|
c) |
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Düsseldorf |
|
d) |
Sofern Teile unserer "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
oder des Maklervertrages unwirksam sind, so bleiben die
übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit unberührt. Eine
unwirksame Klausel oder Regelungslücke ist durch eine
Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien
möglichst nahe kommt. |
|